Wir sind der Meinung, dass die BNN Sortimentsrichtlinien das fachliche Ansehen des Handels schädigen und haben zu den kritischen Paragraphen an anderer Stelle hier fachlich kompetente Ersatz geschrieben
- Diskriminierung rein natürlicher Antitranspirantien
- Unterstellung von gesetzlich verbotenen “Hormonen” in kosmetischen Mitteln
- Gleichsetzung von 2 unterschiedlichen Zertifizierungsklassen und falsche Behauptung dazu
- Fehlende Abfrage nach anorganischen Synthesepigmenten
- diskussionswürdige unrealistische Definition von „Synthesen“
- Schädigung von Verbrauchern und Handel durch Verunglimpfung unbedenklicher Stoffe, deren nützlicher Einsatz wegen Verunglimpfung unterlassen wird (Aluminiumsalze)
- Zwang zu unsachgemäßer Bio-Grenzwertangabe (Mail vom 24.06.21)
- unbewiesene und nicht dokumentierte Behauptungen in der SRL-Broschüre und der Kommunikation (nicht nachhaltige Inhaltsstoffe)
- kein Barriere-freier SRL-Download-Zugang (Stand Anfang August 21)
- Unterstellung fehlender Barrierefreiheit einer Norm, obwohl diese frei im Internet zugänglich ist
- Ignorierung geltender Gesetzgebung wie REACH, CLP, CPR und des EU Borderline-Manuals
- Unterstützung nicht gesetzeskonformer Produkte; fehlender SRL-Eintrag zur Verhinderung nicht verkehrsfähiger Produkte
- wirtschaftliche Marktausgrenzung von KMU, obwohl eine erhebliche Anzahl von BNN-Mitgliedern KMU sind
- nicht Tatsachen-konforme Behauptungen (Nachhaltigkeit nicht konform)
- SRL-Listung von marktbedeutenden Naturkosmetik-Standards, obwohl diese nicht den SRL-Kriterien entsprechen (unabhängige Zertifizierer)
- fehlende SRL-Konformität zur faktischen Marktsituation; Verlust der SRL-Markbedeutung bei konsequenter SRL-Befolgung
- die SRL ignorieren Qualitäts-Kriterien, die erhebliche Bedeutung für Handel und Verbraucher bei der Kaufentscheidung haben.
ICADA 2021