zertifizierte Natur- und zertifizierte Bio- und Naturkosmetik nach ICADA-Norm

ICADA-Premium-Standard für Bio- und Naturkosmetik
Zertifizierte Bio- und Naturkosmetik ist deshalb besonders, weil zur Herstellung nur Stoffe aus den folgenden Gruppen verwendet werden dürfen:1) Naturstoffe; ncs/natural complex substancesSubstanzen aus der Natur (Pflanzen, eingeschränkt vom Tier, biotechnologische Rohstoffe, mineralische/anorganische Substanzen, Wasser).

2) Naturstoff-/ncs-Derivate

Aus Naturstoffen nach erlaubten Methoden hergestellte Substanzen

3) Parfum und Geschmacksstoffe nach ISO 9235

4) synthetische Stoffe mit definierten Verwendungserlaubnissen

1) Natürliche Bestandteile/Naturstoffe/ncs/natural complex substances

Naturstoffe werden als solche pur oder aus physikalischen Prozessen gewonnen eingesetzt. Natürlichen Ursprungs sind Wasser, Mineralien/Bestandteile mineralischen Ursprungs, auswählte tierische Rohstoffe, biotechnologische Stoffe und reines Pflanzenmaterial/verarbeitete Pflanzen-Bestandteile. Nicht natürlichen Ursprungs sind nach allgemeiner Sichtweise Produkte der petrochemischen Industrie-Herstellung, synthetische Konservierungsmittel und Denaturierungsmittel.

Naturkosmetik-Qualität und Bio- und Naturkosmetik-Qualität

ICADA-Standard unterscheidet die Qualitäten „Naturkosmetik“ und „Bio- und Naturkosmetik“ mit den Labeln „Natural und „Natural+ Organic“. Diese besondere Unterscheidung ist Konsequenz aus der Verfügbarkeit von kbA- Pflanzenmaterial. Es wird bei Pflanzenmaterial zwischen

  1. Natur-Qualität
  2. Bio-Qualität

differenziert. Nur die pflanzlichen Stoffe aus Unterabschnitt (1) a. II. stehen in Bio-Qualität zu Verfügung und ermöglichen bei Produktanteil über 20% die Produkte als Bio- und Naturkosmetik zu qualifizieren. Produkte dieser Qualität tragen das Qualitäts-Label „natural+organic“.

Alle anderen kosmetischen Produkte nach Definition dieses Standards sind „Naturkosmetik“. Diese Produkte bestehen aus der Summe aller natürlichen Produkt-Bestandteile der folgenden Gruppen (a.), (b.) (c.) und (d.) und Bio-Bestandteilen aus a.II. unter 20%. Produkte dieser Qualität tragen das Qualitäts-Label „natural“.

Es werden 4 natürliche Stoff-Quellen differenziert:

 

  1. Pflanzliche Rohstoffe

(I) Naturkosmetik-Qualität

In der Naturkosmetik-Qualitätsstufe werden natürliche Rohstoffe aus Pflanzenmaterial eingesetzt. Die Verwendung von Pflanzenmaterial aus zertifizierter Wildsammlung ist gestattet.

(II) Bio-und Naturkosmetik-Qualität

Nur wenn mindestens 20% des Gesamtproduktes aus kontrolliert biologischem Anbau stammen, hat das kosmetische Produkt  „Bio-und Naturkosmetik“-Qualität.

Ausnahmen im 20%-Mindestanteil der „Bio-und Naturkosmetik“-Qualität gibt es nur für Rinse-off Produkte, nicht emulgierte wässrige Produkte und bei Produkten, die mindestens 80% Mineralien oder Bestandteile mineralischen Ursprungs enthalten. Hier müssen mindestens 10% (statt üblich 20%) des Gesamtproduktes aus kontrolliert biologischem Anbau stammen.

Produkte mit natürlichen Inhaltsstoffen und mehr als 20% bio-/organic-Rohstoffen (geregelte Ausnahmen 10%) nach Definition dieses Standards werden als „Bio- und Naturkosmetik“ geführt und mit dem Label „natural+organic“ gekennzeichnet.

 

  1. Tierische Rohstoffe

Der Einsatz von Stoffen, die traditionell von lebenden Tieren für den menschlichen Genuss oder die Nutzung produziert werden (z.B. Milch, Honig, Seide) ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

Tierversuche

Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht in der Kosmetikindustrie eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Gesetzliche Anforderung wie durch REACH oder Veranlassung durch Dritte, zu denen keine geschäftliche Beziehung besteht, bleiben dabei unberücksichtigt.

  1. biotechnologisch hergestellte Kosmetikrohstoffe

Da Mikroorganismen ebenso Bestandteile der Natur wie Pflanzen und Tiere sind, sind auch deren Stoffwechselprodukte und Bestandteile für den Einsatz nach diesem Standard erlaubt. Verboten ist die Einbeziehung von GMO in die biotechnologische Kosmetikrohstoffherstellung.

  1. Mineralische und anorganische Stoffe

Mineralien jedweder Form sind Bestandteil der Natur und daher erlaubt. Die Entstehung anorganischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Natriumchlorid, Magnesiumsulfat…) entspricht den Vorgängen in der Natur und deren Einsatz ist ebenfalls erlaubt.

2) Naturstoff-/ncs-Derivate

Zur Herstellung von Naturkosmetik dürfen auch naturnahe Rohstoffe eingesetzt werden, die aus Naturstoffen/ncs hergestellt werden. Optimal ist der Einsatz von Bio-Rohstoffen als Ausgangsmaterial. Eine Zusammenstellung erfolgt nach Stand der Technik und umfasst derzeit erlaubte Herstellverfahren wie Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung auch mit anorganischen Säuren (Ausnahme: Halogen-Wasserstoff-Säuren), Redoxvorgänge, sonstigen Spaltungen und Kondensationsreaktionen. Über die Umweltverträglichkeit dieser Stoffe sind vorhandene Unterlagen in der Produktdokumentation zu sammeln.

3) Duft- und Geschmacksstoffe

Zulassungskriterium für natürliche Duft- und Geschmacksstoffe ist die ISO-Norm 9235. Darüber hinaus sind aus Verfahren auf natürlichen Vorgängen basierend, wie biotechnologische Herstellung gewonnene Duft- und Geschmacksstoffe, für den Einsatz erlaubt.

4) synthetische Stoffe mit definierten Verwendungserlaubnissen

Der Verbraucher erwartet mit Recht auch von Bio- und Naturkosmetik mikrobiologisch einwandfreie Qualität. Dazu können die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden:

– Benzoesäure und ihre Salze und Ethylester
– Sorbinsäure und ihre Salze
– Ameisensäure
– Salicylsäure und ihre Salze
– Propionsäure und Ihre Salze
– Benzylalkohol
– Dehydracetsäure und ihre Salze

Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: „Konserviert mit …[Name des Konservierungsstoffes]“ erforderlich.

Freiwillige Angabe der Zusammensetzung

Zu Informationszwecken kann nach der ISO 16128-1/2 der jeweilige Anteil der Rezepturkomponenten bestimmt und publiziert werden.

Bio- und Naturkosmetik verzichtet bewusst auf:

  1. a) nicht mit dem Naturgedanken kompatible Rohstoffgruppen
  • organisch-synthetische Farbstoffe
  • synthetische Duftstoffe
  • ethoxylierte Rohstoffe
  • Kontaminationen in erheblich höherer als in der Natur vorkommender Relation.
  • Silikone
  • Halogen-organische Verbindungen und Zwischenstufen
  • Erzeugnisse der Petrochemie wie Paraffinöl und –Wachse
  • Rohstoffe, über deren Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit nichts bekannt ist
  • Lösungsmittel, außer Wasser, Ethanol aus pflanzlichen Rohstoffen, Pflanzenöle, Pflanzenfette, Glycerin aus pflanzlichen Rohstoffen, Kohlendioxid und für die Extraktion definierter Naturstoffe notwendige andere Lösungsmittel, wenn diese anschließend aus den definierten Naturstoffen entfernt werden.
  • pflanzliche oder tierische Materialien unter Naturschutz
  • ohne Nachverfolgbarkeit in Lagerung und Produktion
  • Reinigungs- und Hygienematerial, das nicht der natürlichen Arbeitsweise entspricht
  1. b) radioaktive Bestrahlung

Eine Keimverminderung von Naturstoffen/NCS (Ausnahme: Mineralien) oder kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.

  1. c) Natur-abträgliche Verpackungen

Aufwendige Verpackung, einmal verwendbare Verpackung, nicht wiederverwendbare Verpackungsmaterialien, halogenierte Kunststoffe sind zu vermeiden

Kontrolle

Um Konformitäts-Bestätigungen nach diesem Standard zu erhalten, müssen alle Anforderungen dieses Standards inklusiver begleitender Verträge erfüllt sein. Der Lizenzvertrag enthält die Pflichten des Herstellers/Vertreibers ICADA-Label gekennzeichneter Produkte, der Nutzungs-Vertrag die Verpflichtungen bei der Nutzung des Labels zu diesem Standard. Beide Verträge sind Bestandteile dieses Standards.

Die Einhaltung aller Kriterien wird durch Überprüfung der unabhängige Zertifizierungsstellen gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das Label „natural“ für die Qualität „Naturkosmetik“ und das Label „natural+organic“ für die Qualität „Bio- und Naturkosmetik“ sichtbar gemacht. Die Zertifizierung und nachfolgende Re-Zertifizierungen erfolgen durch autorisierte unabhängige Zertifizierungsstellen.

Richtlinien-Applikation

Bio- und Naturkosmetik-Produkte gemäß dieser Richtlinie müssen selbstverständlich alle europäischen und zusätzlichen nationalen Gesetzesvorgaben wie

– EU REACH Gesetzgebung – Regulation n° 1907/2006,

– EU Öko-Verordnung – Regulation n° 834/2007

– Kosmetikverordnung 1223-2009

erfüllen.

Die Nutzung dieses Zeichens ist nur Firmen mit entsprechender Voraussetzung vorbehalten. Die Zulassung von Firmen zur Zeichennutzung ist eingeschränkt und wird durch vertragliche Regelungen sichergestellt.

Dieser Standard ist durch alle gesetzlichen Regelungen über geistiges Eigentum und Urheberrechte geschützt. Diese Rechte an diesem Standard gehören ausschließlich ICADA eV. Jede Vervielfältigung des ganzen oder eines Teils des Texts mit jeglichem Mittel, welche nicht durch ICADA eV oder Rechtsvertreter schriftlich gestattet wird, ist strikt verboten.

 

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